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Renaturierung der "Schwetze"

Argumente für eine Renaturierung der Schwetze

Die Schwetze entspringt südlich von Baiern, Gemeinde Lappersdorf, durchfließt eine Strecke von 6,5 km Länge und mündet in Kneiting, Gemeinde Pettendorf. Der Höhenunterschied beträgt 80m. Sie gilt als Gewässer 3. Ordnung.

Sie entwässert eine Fläche von geschätzt 18 Quadratkilometer, einen Großteil der Gemeinde Pettendorf. Der wasserreichste Zufluss ist der kleine Bach aus dem Tremmelhausener Tal.

Sie führt nur in Teilstrecken ganzjährig Wasser. Die Abflussmenge schwankt sehr stark. Be Starkregen und Schneeschmelze wird sie ein mächtiger Bach.

Sie muss leider auch Abflusswasser aus Straßengräben, Abfluss aus Drainagen, Schlamm und Ausschwemmungswasser aus Feldern aufnehmen.

Sie ist teilweise ausgebaggert, vertieft, begradigt und vermisst natürlichen Uferbewuchs. Kaum Gewässervegetation und -fauna.

 

Begründung der Renaturierung

1. Die Gemeinde Pettendorf besitzt wenig naturbelassene Flächen. Die renaturierte Schwetze könnte sich als „Grünes Band“ eines Feuchtgebiets durch große Teile der Gemeinde ziehen. Dabei ist sie selbst wertvoller Lebensraum und dient Biotopvernetzung.

2. In Deutschland sind Feuchtflächen die am stärksten zerstörten Biotope. Ihre tierischen und pflanzlichen Bewohner sind am stärkten bedroht (Amphibien, Vögel, Insekten, Reptilien, Ufer- und Feuchtraumpflanzen).

3. Neue Feuchtgebiete bieten Lebensraum für bedrohte und Anreiz zur Rückkehr verschwundener Arten.

4. Eine renaturierte Schwetze hält mehr Wasser zurück und verbessert damit den Wasserhaushalt im Boden und Grundwasser.

5. Geringere Abflussgeschwindigkeit schützt vor Erosion und ist ein zusätzlicher Beitrag zum Hochwasserschutz.

6. Die Gemeinde leistet zusammen mit den Landwirten einen Beitrag zum Erhalt der Biodiversität und ergreift Maßnahmen gegen die Folgen der Klimaerwärmung.

7. Die Gesetzeslage gebietet Abstandstreifen zu Gewässern 3. Ordnung. Davon profitieren wertvolle Arten. Außerdem erhöht eine größere Anzahl an Nützlingen in naturnahen Flächen nachweislich auch die in den angrenzenden Nutzflächen.

8. Die derzeitige Rechtslage lässt für die Renaturierungsmaßnahmen, die für die Verbesserung des Gewässers notwendig sind, hohe Zuschüsse erwarten. Gleichzeitig können die Landwirte für die Brachflächen am Ufer hohe Ausgleichszahlungen erhalten.

 

Nächste Schritte der BN-Ortgruppe zur Renaturierung

1. Gebietstausch mit Bruderhaus-Stiftung entlang des Tremmelhausener Baches voranbringen, Durchführung der Abschnittsrenaturierung in Zusammenarbeit mit Landschaftspflegeverband

2. Suche nach einer Stelle zum Anlegen eines beispielhaften Abschnittes

3. Anstoßen eines Gemeinderatsbeschlusses zur abschnittsweisen Durchführung einer Renaturierung

4. Einladung durch Gemeinde zu Treffen mit Anliegern, Landschaftspflegeverband, WWA, BN. Darstellung des Gewinns für alle Beteiligten

5. Werbung in der Öffentlichkeit, z.B. durch Flyer an Haushalte

Horst Bogner, Sep. 2021

Nachfolgend Bilder der Schwetze von der Quelle bei Baiern bis zur Mündung in die Donau: