Ausgleichsflächen




Es kann so nicht weitergehen. 13,1 Hektar werden Tag für Tag in Bayern überbaut. Das sind 360 mal 360 Meter oder die Größe des Stadtparks in Regensburg. Es geschieht in Bayern jeden Tag!
Seit 70 Jahren wird in Bayern die gleiche Fläche überbaut wie in den Tausenden Jahren zuvor, auch in den drei Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen und Wolfsegg. Der Flächenfraß ist eines der größten Umweltprobleme in Bayern. Unser schönes Bayernland wird Zug um Zug zerstört.
Seit über 20 Jahren fordert das Bundesbaugesetz Ausgleichsflächen, die den Verlust an Naturfläche irgendwie kompensieren sollen.
Bei mehreren Tageswanderungen durch das Gemeindegebiet, erstmals im Mai 2014, besuchten Mitglieder der BN-Ortsgruppe die damals seit 2001 entstandenen acht Pettendorfer Ausgleichsflächen, fünf im Eigentum der Gemeinde (kommunale Baulandentwicklung), drei im Privateigentum (Bauland von Unternehmen).
Die Ausgleichsflächen der drei Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen und Wolfsegg entsprechen heute, bei großzügiger Auslegung, weitgehend den Vorschriften.
Ausgleichsflächen sind sowohl bei Bauherrn als auch bei Kommunalpolitikern nicht beliebt. Besonders Investoren erschleichen sich durch Weglassen Wettbewerbsvorteile. Bei einem Baugebiet, das 2017 im Ortsteil Günzenried entstand, deklarierte der Bauunternehmer die komplette Ausgleichsfläche einfach auf einen Teil der Grundstücke der Hauseigentümer und kam damit durch. Viele Ausgleichsflächen in Bayern wurden nur „ernannt“, sonst nichts, sie wurden landwirtschaftlich bewirtschaftet wie vorher.
Nach einem Aufdecken durch den BN und Einschalten der Unteren Naturschutzbehörde wurden auch in den drei Gemeinden Ausgleichsflächen in Ordnung gebracht und gemäß gültigem Bebauungsplan als Biotope angelegt. Die Ausgleichsflächen für das Baugebiet „Hinterm Wastl“ oder den Hochwasserdamm bei Reifenthal sind geradezu vorbildlich gestaltet. Die Natur kann sich dort wirklich austoben.
Ausgleichsflächen werden nach einem festgelegten Verfahren berechnet und müssen ökologisch aufgewertet werden, zum Beispiel die Umwandlung eines intensiv bewirtschafteten Feldes in eine Streuobstwiese. Eine bereits ökologisch wertvolle Fläche ist als Ausgleichsfläche ungeeignet.
Bauprojekte, die Baulücken im Innenbereich von Ortschaften füllen, benötigen keine Ausgleichsflächen. Um vorübergehend raschen Wohnraum zu schaffen, wurde der einschlägige Paragraph im Baugesetzbuch von 2016 bis 2022 ausgesetzt. Eine politische Fehlentscheidung. Die Folge war, dass z.B. in der Gemeinde Pettendorf sieben Baugebiete fast gleichzeitig und ohne Ausgleichsflächen entstanden. Durch schicke Einfamilienhäuschen wurde kaum ein hoher Wohnraumbedarf behoben. Seit Januar 2023 gilt der Paragraph wieder.
Wir vom Bund Naturschutz werden weiterhin auf die Ausgleichsflächen achten und auf Mängel hinweisen.
Rainer Brunner (Februar 2025)







