Wozu gibt es in Pettendorf überhaupt einen Gemeinderat?
Bereits in dem 2009 erstellten Flächennutzungsplan sollte nach den Vorstellungen der Gemeinde die etwa 600 m2 große Baumgruppe erhalten bleiben, da sie der Gemeinderat als besonders schützenswert einstufte. Vor fünf Jahren erstellte der Gemeinderat dann eine Satzung, die eine Bebauung vorsah. Auch jetzt war der Erhalt der Baumgruppe ein wichtiger Bestandteil dieser Satzung. Der Bund Naturschutz nahm damals Stellung und befürwortete ausdrücklich den Erhalt der Baumgruppe.
Im Dezember 2017 legte ein Investor dem Gemeinderat einen Plan zu Bebauung mit vier massiven Häusern mit insgesamt 18 Wohneinheiten vor. Der Plan ignorierte völlig den Erhalt der Baumgruppe. Sie sollte zugunsten von geplanten Häusern verschwinden. Das entsprach nicht der Satzng, so dass der Gemeinderat die Planung einstimmig ablehnte. Das Gleiche wiederholte sich einige Wochen später. Wieder beantragte der Investor in einem neuen, leicht geänderten Plan, die dichte Bebauung und ließ den Erhalt der Baumgruppe völlig außer Acht.
Am 27. Februar, einige Tage bevor nach dem Naturschutzgesetz das Baumfällen nicht mehr erlaubt ist, ließ der Investor sämtliche Bäume roden und schuf damit neuen Fakten, ganz im Sinne seiner Vorstellung, wie das Grundstück zukünftig bebaut werden soll.
Nach den Ermittlungen der Mittelbayerischen Zeitung (10.03.2018) war es dem Investor offenbar gelungen, den Kreisfachberater und Mitarbeiter der Unteren Naturschutzbehörde zu überzeugen, dass die Bäume bei einer Bebauung im Sinne der Satzung nicht zu halten seien. Das Wurzelwerk würde dabei beschädigt und die noch verbliebenen Bäume und Sträucher würden beim nächsten Sturm sowieso Schaden nehmen.
Die Abteilungen des Landratsamtes hatten allerdings die Satzung für eine Bebauung und den Erhalt der Baumgruppe bereits vor fünf Jahren geprüft, nicht beanstandet und genehmigt.
Die Bauabteilung des Landratsamtes entscheidet über die Rechtmäßigkeit einer Bebauung anhand der Gesetze und der Vorschriften. Der Gemeinderat aber ist souverän in der baulichen und naturschutzrechtlichen Gestaltung der Gemeinde.
Es ist äußerst bedenklich, falls die Untere Naturschutzbehörde dem Investor die komplette Rodung genehmigt hat, wie am 27. Februar zwei Angestellte der Behörde auf Befragung eingeräumt haben. Einige Tage später, am 29. März 2018 teilte die Untere Naturschutzbehörde der BN-Ortsgruppe mit, dass sie keine Genehmigung erteilt hat. Sie habe auf das Fällverbot gemäß Naturschutzgesetz verwiesen.
Die Aufgabe der Untere Naturschutzbehörde wäre gewesen, Natur zu retten und mit allem Nachdruck den Investor auf den Beschluss des Gemeinderates und die Bestimmungen der Satzung hinzuweisen. Den völlig deplazierten Hinweis auf das Fällverbot verstand der Investor womöglich als Erlaubnis, die Bäume komplett zu roden.
Fazit: Die Untere Naturschutzbehörde ist namentlich für den Schutz der Natur zuständig. Zusätzlich wollten der Bürgermeister und alle Gemeinderäte dieses Stückchen Natur ausdrücklich erhalten. Die Gemeinde Pettendorf und ihre Bürger wurden durch das Fehlverhalten der Unteren Naturschutzbehörde schwerwiegend düpiert. Wozu wählen wir überhaupt noch einen Gemeinderat?
Rainer Brunner