Warum sind Gewässerrandstreifen so wichtig?

In diesem Jahr will die BN-Ortsgruppe besonders auf die Einhaltung der Abstandsregeln für die Gewässer 3. Ordnung achten. Was ist darunter zu verstehen?
Die Gemeinden Pettendorf und Pielenhofen grenzen an die Naab, ein Gewässer 1. Ordnung. Für deren Belange ist das Wasserwirtschaftsamt zuständig. Es gilt eine Abstandspflicht von 10 Metern für die Landwirtschaft.
Für den Erhalt von Gewässern 3. Ordnung sind die Gemeinden verpflichtet. Hier muss ein Schutzabstand von 5 Metern von den Anliegern eingehalten werden. Dies gilt seit dem 1. August 2019 durch ein Gesetz, angeregt durch das Volksbegehren „Rettet die Bienen“. Eine Verzögerung der Umsetzung trat ein, weil die Wasserwirtschaftsämter die Gewässer erneut erfassen sollten. Das WWA Regensburg veröffentlichte schließlich 2025 eine Karte aller Gewässer dritter Ordnung.
In der Gemeinde Pettendorf betrifft es die „Schwetze“ vom Eintritt in die Gemeinde unterhalb Harreshof bis zur Mündung in die Donau als „Brücklgraben“, sowie den Tremmelhausener Bach. In der Gemeinde Pielenhofen verläuft ein Gewässer 3. Ordnung von unterhalb Rohrdorf bis vor Pielenhofen und ein kleines Stück am Waldrand östlich Aignhof. Die Gemeinde Wolfsegg besitzt einen relativ kurzen Lauf von der Quelle unterhalb Sachsenhofen bis vor Kleinduggendorf. Interessierten schicken wir gern per Email die entsprechenden Karten.
Warum sind die Abstandsstreifen so wichtig? Bisher fließen bei jedem Starkregen aus den Feldern mit Bodenabschwemmungen Düngemittel, Pestizide und Fungizide in die Gewässer. Sie verschlammen, wuchern wegen der Überdüngung zu und deren Bewohner werden dadurch geschädigt oder getötet. Schließlich landet die Fracht dann in der Naab oder in der. Durch einen fünf Meter breiten Abstandsstreifen mit Gräsern, Stauden und Kräutern wird dies verhindert. Die Gewässer können Lebensraum für seltene und bedrohte Arten werden und dazu beitragen, dass sich diese ihnen entlang ausbreiten können.
„Aber diese Gewässer führen ja nur teilweise ganzjährig Wasser!“, lautet ein möglicher Einwand. Stimmt, aber dennoch sind sie wichtige Feuchtgebiete. Die eingebrachten Schadstoffe gelangen beim nächsten Regen in die Naab/Donau. Zudem versickert ihr Wasser im Bachlauf und ins Grundwasser. Übrigens erleiden die Eigentümer der Abstandsstreifen keinen erheblichen Schaden. Sie können einen finanziellen Ausgleich beantragen.
Der Tümpel mit Graben an der Kreisstraße von Rohrdorf in Richtung Wolfsegg ist auch ein Gewässer 3. Ordnung. Dorthin wandern jeden Frühling unzählige Lurche zum Laichen. Einige Helfer sammelten in diesen Wochen tief in der Nacht die Tiere am Krötenzaun des Landkreises ein und verhinderten so, dass sie „unter die Räder“ kommen. Bilanz 2026: 299 weibliche und 1270 männliche Kröten, 22 Grasfrösche und 513 Molche, gesamt also 2.104 Tiere. 6 % mehr als im Vorjahr! Vielen Dank an alle Beteiligten für die Rettung dieser bedrohten Arten.
H. Bogner







