Unsere Gewässer – vernachlässigt, doch ökologisch wichtig!
Gewässer erster Ordnung
Im Gebiet unserer Ortsgruppe befinden sich mit der Naab und der Donau zwei „Gewässer erster Ordnung“. Deren Pflege, Schutz und Ausbau obliegt dem Wasserwirtschaftsamt.
Die Donau ist als internationales Schifffahrts-Gewässer stark eingedeicht, wenig naturnah und in „mäßigem ökologischen Zustand“. Ähnlich ist die Lage der Naab. Immerhin gibt es aber Lichtblicke. Bei Mariaort erwarb die BN-Kreisgruppe Flächen auf der Insel an der Mündung der Naab in die Donau und renaturiert diese sukzessive. Bei der Schaffung von Ausgleichsflächen wurden bei Etterzhausen und Pielenhofen Uferbereiche durch Abflachung in einen natürlicheren Zustand zurückgeführt und Seitengewässer als Laichplätze für Fische und Brutgebiete für Vögel angelegt.


Gewässer dritter Ordnung
In den Gemeinden Pettendorf, Pielenhofen und Wolfsegg gibt es aber auch „Gewässer dritter Ordnung“, für deren Zustand die Gemeinden verantwortlich sind. Diese stellten bisher leider meist keine natürlichen Lebensräume dar, sondern dienten tief ausgebaggert als schnelle Abflussrinnen für Niederschläge und Schmelzwasser. Sie führen nur abschnittsweise ganzjährig Wasser und nehmen bei starkem Regen gewaltige Mengen an ausgespültem Erdreich, Düngern und Pflanzenschutzmitteln (Insektengifte, Fungizide, Unkrautvernichter) auf und transportieren diese zur Donau oder zur Naab. Durch den schnellen Abfluss spülen sie immer wieder die Ufer ab, denn ohne Pflanzenbewuchs fehlen Wurzeln, die den Bachlauf festigen.
Dass die öffentliche Hand immer noch zu Ausbaggern und „Gehölzrasur“ neigt, mussten wir leider dieses Frühjahr an der Schwetze bei Kneiting feststellen. Wir konnten jedoch im Einvernehmen schlimmeres verhindern und hoffen, dass im Herbst Gewässer- und Bewuchs“pflege“ erfolgt und radikale Maßnahmen nicht durchgeführt werden.
Wer sich zum Verlauf der Gewässer dritter Ordnung in seiner Gemeinde informieren möchte, kann die Veröffentlichungen des Wasserwirtschaftsamtes Regensburg über folgenden Link einsehen:
https://www.wwa-r.bayern.de/themen/fluesse_seen/gewaesserrandstreifen/index.htm
Die „Schwetze“ durchfließt die Gemeinde Pettendorf von Norden, beginnend bei Baiern (Gem. Lappersdorf), an Schwetzendorf und dem Schwetzendorfer Weiher vorbei, durchquert verrohrt Reifenthal und folgt dem Radweg bis Kneiting, wo sie als Brücklgraben in die Donau mündet. Sie durchmisst die Gemeinde von Norden nach Süden etwa 5,5 Kilometer bei einem Gefälle von 80 Metern. Sie hat Zuflüsse aus dem Schwetzendorfer Weiher, dem Tremmelhauser Bächlein mit ganzjährig fließendem Quellwasser, aus einer Quelle bei Aichahof und von Hinterberg. Außerdem münden Drainagen aus Feldern und Straßengräben. Ein zweites, kleineres Gewässer dritter Ordnung mündet an der Mühle Ebenwies von Eibrunn kommend in die Naab.
In der Gemeinde Pielenhofen ist ein Gewässer dritter Ordnung ausgewiesen im Rohrdorfer Tal etwa ab Dettenhofen. Es fließt westlich unterhalb Reinhardsleiten bis zum Ortsbeginn von Pielenhofen, wo es in einer Verrohrung endet. Von Westen nach Osten beträgt die Länge knapp 2,5 km bei einem Höhenunterschied von 30 Metern. Weitere zwei kurze Gewässer dritter Ordnung befinden sich im Wald bei Aignhof und Rohrdorf.
In der Gemeinde Wolfsegg entspringt ein solches Gewässer unterhalb von Sachsenhofen aus einer Quelle, fließt erst nach Osten Richtung Hermannstetten, dann westlich talwärts nach Duggendorf in die Naab. Die Strecke in der Gemeinde ist etwa 1,2 km, das Gefälle 45 Meter.
Gewässerrandstreifen sind eine Chance für unsere Natur.
Auf das Volksbegehren „Rettet die Bienen“ von 2019 zur Erhaltung von „Artenvielfalt und Naturschönheit“ erließ der Bayerische Landtag Änderungen des Bayerischen Naturschutzgesetzes, die im Volksbegehren gefordert worden waren. Eine der wichtigsten Maßnahmen war der verbindliche Abstand des Ackerbaus von 5 Metern von Gewässern dritter Ordnung. Damit besteht die Chance, den Eintrag von Schadstoffen in Gewässer deutlich zu vermindern. Das bringt große Vorteile:
1. Bessere Wasserqualität und weniger Düngung. Der Gewässergrund verschlammt weniger, anspruchsvollere Tiere und Pflanzen finden wieder Lebensraum.
2. Das Gewässer kann sich ausbreiten, es ist Platz für Becken und Schlingen und der Bachlauf renaturiert sich. Gehölze können die Ufer bewachsen und befestigen. Lebensraum für Insekten, Vögel, Amphibien entsteht. Die betroffenen Landwirte können Entschädigungszahlungen bekommen, sie müssen also keine großen Verluste tragen, zumal die Bearbeitung der Gewässerränder auch nicht immer einfach ist.
3. Durch die genannten Änderungen entsteht der Nebeneffekt, dass das Wasser natürlicher Gewässer langsamer abfließt als in schnurgeraden ausgebaggerten Gräben – ein Beitrag zum Hochwasserschutz. Da wegen des Klimawandels in Zukunft auch mit mehr Starkregenereignissen gerechnet werden muss ist das ein wichtiger Pluspunkt.
4. Zudem kann im renaturierten Gewässer ein viel größerer Teil des Wassers versickern und zur Grundwasserbildung beitragen – in Zeiten der Klimaerwärmung mit langen Trockenzeiten ein Gewinn, sicher auch für die Landwirtschaft.
5. Der letzte Aspekt ist nicht der geringste. In Zeiten des Artensterbens können die Gewässerläufe mit Schilfzonen und Gehölzen dem gesetzlichen Auftrag zur Biotopvernetzung dienen. Sie ziehen sich wie ein Band durch die intensiv genutzte Landschaft und bieten Tieren und Pflanzen Lebensraum und Wanderwege.
Fazit:
An den genannten Gewässern erster Ordnung konnten wir erfreulicherweise feststellen, dass deren Ufer durchgehend nur an Wiesen grenzen. Die hier vorgesehenen Abstände von 10 Metern werden somit weitgehend berücksichtigt.
Die Einhaltung der Gewässerabstände an den Gewässern dritter Ordnung findet bisher erst noch lückenhaft statt. Auch ist nicht geklärt, welche Behörde endgültig dafür zuständig ist, dies zu überwachen. Maßnahmen zur Sicherung des Wasserabflusses sollte von den Gemeinden nur noch da vorgenommen werden, wo es wirklich wichtig ist, nämlich vor Brücken und Verrohrungen, an denen ein Stau entstehen kann. Ausbaggerungen sollten das letzte Mittel sein.







